Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Abweichend von vorstehendem Absatz 4 Satz 3 genügt es für einen Vertragsschluss, wenn ein nicht eigenhändig unterschriebenes individuelles Angebot von BIC vom Kunden unterschrieben zurückgesandt wird.
Der Cloud-Dienst von BIC kann kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst werden, um den aktuellen Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden, technologischen Fortschritt zu berücksichtigen und die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherzustellen. Wenn Weiterentwicklungen oder Anpassungen als Standardfunktionen in den Cloud-Dienst integriert werden, informiert BIC den Kunden angemessen über diese Änderungen durch Aktualisierung der Funktionsbeschreibung vor ihrem Inkrafttreten. Falls dem Kunden aufgrund dieser Weiterentwicklungen oder Anpassungen eine Fortführung des Auftrags nicht mehr zumutbar ist, kann er den betroffenen Auftrag schriftlich mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Inkrafttreten der angekündigten Änderungen kündigen. Andernfalls werden die Weiterentwicklungen oder Anpassungen automatisch in den Cloud-Dienst integriert und Teil seiner Funktionalität. BIC wird den Kunden bei der Information über die Weiterentwicklung und Anpassung des Cloud-Dienstes ausdrücklich auf diese Situation und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Weiterentwicklungen werden durch Updates und Upgrades von BIC bereitgestellt.
Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, dass nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit von dem betroffenen Vertragspartner in Kauf zu nehmen ist.
Der Kunde darf die Software nur in dem Umfang vervielfältigen, der für die ordnungsgemäße Nutzung erforderlich ist und durch die bestimmungsgemäße Verwendung abgedeckt ist. Dies beinhaltet das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von BIC, jedoch nicht die vorübergehende Installation oder Speicherung der Software in den IT-Systemen des Kunden oder auf anderen Datenträgern oder Hardware, die vom Kunden verwendet werden.
Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme, der von BIC angebotenen Leistung in Verzug, so ist BIC nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist für die Mitwirkung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. zurückzutreten. Unberührt bleibt der Anspruch auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn BIC von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Ist der Kunde für eine Verzögerung oder die Nichterbringung der Leistung durch BIC verantwortlich, steht ihm kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung zu.
der Kunde oder ein berechtigter Nutzer trotz vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung einen erheblichen Verstoß gegen den Vertrag nicht behebt oder wiederholt begeht.
Die gesetzlichen Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bleiben unberührt.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen BIC und dem Kunden (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses) sind in erster Instanz, soweit rechtlich zulässig, die Gerichte am Sitz von BIC ausschließlich zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.