Teilnahmebedingungen für das Messegewinnspiel des „Construction Summit 2024“

1. Einleitung

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Messegewinnspiel der „Construction Summit 2024“ am 10. und 11. April 2024 von Building Information Cloud GLWG GmbH, Fliederweg 1., 92318 Neumarkt (im folgenden Veranstalter genannt). Die Teilnahme an dem Messegewinnspiel der „Construction Summit 2024“, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

2. Teilnehmerkreis

Teilnahmeberechtigt sind alle Besucher des Construction Summit 2024. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters, deren Angehörige oder Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die in das Gewinnspiel eingebunden sind. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel verpflichtet nicht zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen des Veranstalters.

3. Ablauf des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel findet am 10.04 – 11.04. 2024 statt. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig davon, ob der Teilnehmer Kunde von dem Veranstalter ist. Folgende Preise werden an Einzelpersonen verlost:

20 x einmonatiges planBIC Basic-Abo

Die Besucher müssen eine Schätzfrage richtig beantworten und werden anschließen über E-Mail informiert, ob sie gewonnen haben. Die Teilnehmer müssen dabei zusätzlich Vor- und Nachname, sowie ihre E-Mail-Adresse eintragen sowie zwei Marktfragen beantworten.

4. Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist keine Registrierung nötig. Das vollständige Ausfüllen der Kontaktdaten des Formulars, sowie das Erbringen der richtigen Schraubenmenge und Beantworten der zwei nachstehenden Fragen, genügen. Die Teilnahme auf anderem Wege ist nicht vorgesehen. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein (falsche E-Mail-Adresse) ist der Veranstalter nicht verpflichtet nach der richtigen Adresse zu forschen. Mögliche Nachteile aus der Angabe der falschen Kontaktdaten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer darf nur einmal unter Angabe seiner Kontaktdaten teilnehmen. Teilnahmeschluss ist der Ablauf der Veranstaltungstage. Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen ist untersagt, genauso wie die mehrfache Teilnahme eines Teilnehmers mit mehreren E-Mail-Adressen, zum Zwecke der Chancenerhöhung. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, z.B. bei Verstößen gegen die vorgenannten Bedingungen, bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel oder bei dem nachweislichen Versuch zu manipulieren oder bei erfolgter Manipulation.

5. Gewährleistung

Der Veranstalter kann die Verfügbarkeit des Gewinnspiels auf der Messe nicht gewährleisten. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen beendet werden, ohne dass der Teilnehmer daraus herleiten kann.

6. Ermittlung der Gewinner

Die Einzelgewinner werden im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhender Verlosung, in der Woche nach Durchführung der Messe ermittelt. Wenn der Teilnehmer auf den Gewinn verzichtet, erhält der nächste folgende Teilnehmer in der Auslosung den Gewinn. Die Gewinner der Preise werden unter allen Teilnehmern, die die Teilnahme erfolgreich absolviert haben ausgelost. Die ausgelosten Teilnehmer werden unmittelbar nach der Auslosung per E-Mail benachrichtigt und in der E-Mail um Bestätigung gebeten, dass sie den Gewinn annehmen. Bestätigt der jeweilige Teilnehmer nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass er den Gewinn annimmt, wird der nächste, ihm folgende Teilnehmer Gewinner. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Eine Auszahlung eines Preises in bar oder ein Tausch des Gewinnes ist nicht möglich, der Gewinn ist nicht an Dritte übertragbar.

7. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden und diese Teilnahmebedingungen anzupassen.

8. Haftung und Rechtsweg

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspielen entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden vom Veranstalter (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Informationen Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Die Kontaktdaten des Teilnehmers wie Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Adresse werden zur Durchführung des Gewinnspiels im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhoben, verarbeitet und genutzt. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit Auskunft über seine beim Veranstalter gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an Building Information Cloud GLWG GmbH, Fliederweg 1., 92318 Neumarkt oder eine E-Mail an info@thinkbic.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.