Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsvereinbarung, Allgemeines

  1. Allen vertraglichen Beziehungen, Lieferungen und Leistungen der Building Information Cloud GLWG GmbH (nachfolgend „BIC), liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) zugrunde. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die BIC mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) über die von BIC angebotenen Leistungen, Nutzungen oder Lieferungen im Einzelnen schließt. (BIC und Kunde nachfolgend einzeln jeweils der „Vertragspartner“ und gemeinsam die „Vertragspartner“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Diese AGB gelten auch für alle erfolgenden zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, ohne dass diese AGB in jedem Einzelfall gesondert vereinbart werden müssen.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BIC ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden daher vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung keine Anwendung, selbst wenn BIC ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder auf die ausschließliche Geltung dieser AGB hinweist. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Insbesondere stellt die Bezugnahme von BIC auf ein Schreiben, welches die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, sowie die vorbehaltlose Leistung bzw. Lieferung in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter, kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
  4. Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen von BIC angebotenen Verträgen oder Angeboten. Sofern und soweit im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) Abweichungen zu diesen AGB enthalten, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.
  5. Sofern in diesen AGB Schriftform verlangt wird, gilt grundsätzlich § 126 BGB. Im Übrigen genügt – wenn nicht einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich etwas anderes vorsehen – die telekommunikative Übermittlung einer Kopie der jeweiligen Urkunde, insbesondere als PDF-Kopie per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung/en übermittelt wird.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2 Angebot, Vertragsabschluss

  1. Die auf der Website von BIC thinkbic.de (nachfolgend „Website“) oder in anderen Werbemedien bzw. auf anderen Plattformen angezeigten, beworbenen und angebotenen Produkte und Leistungen von BIC stellen keine verbindlichen Angebote dar. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Unterlagen, Demo-Zugänge, sonstige Produktbeschreibungen, oder Beispiele von Leistungen von BIC überlassen werden.
  2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn BIC die Bestellung bzw. den Auftrag durch eine Auftragsbestätigung nach dem Erhalt der Bestellung bzw. des Auftrags dem Kunden gegenüber annimmt. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bestimmungen dieser AGB einhält und alle anfallenden Gebühren fristgerecht bezahlt, gewährt BIC dem Kunden Zugang zum Cloud-Dienst. Unter dem Begriff “Cloud-Dienst” versteht man die Bereitstellung des Zugangs zur web- und cloudbasierten Software-as-a-Service-Anwendung von BIC, die Nutzung der Software, alle damit verbundenen Support- und Wartungsleistungen von BIC sowie die dazugehörige Dokumentation. Die Software wird auf einem Server eingerichtet, der über das Internet erreichbar ist. Der Zugang erfolgt über den Browser, nachdem der Kunde einen Kunden-Account erstellt hat. Die Zugangsdaten werden von BIC bereitgestellt und können vom Kunden individuell angepasst werden.
  3. Individuelle Angebote von BIC haben eine Geltungsdauer und Annahmefrist von drei (3) Wochen ab Zugang des Angebots beim Kunden, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Bestellungen bzw. Aufträge des Kunden kann BIC innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang annehmen.
  4. Für die Rechtsbeziehungen zwischen BIC und dem Kunden ist der abgeschlossene Vertrag über die Erbringung einer Leistung durch BIC einschließlich dieser AGB maßgeblich. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragspartnern zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Nebenabreden und Ergänzungen zu dem abgeschlossenen Vertrag bedürfen der Schriftform.
  5. Abweichend von vorstehendem Absatz 4 Satz 3 genügt es für einen Vertragsschluss, wenn ein nicht eigenhändig unterschriebenes individuelles Angebot von BIC vom Kunden unterschrieben zurückgesandt wird.

3 Leistungsumfang, Verfügbarkeiten

  1. Der Umfang des Zugangs zum Cloud-Dienst für den Kunden, einschließlich Funktionsumfang, Nutzungsumfang und Spezifikationen, wird durch die vom Kunden bestellten Pakete (z. B. Einzelprüfung, Basic, Office, Pro oder Individual) gemäß der Produkt- und Leistungsbeschreibung bestimmt. Die bestimmungsgemäße Nutzung des Cloud-Dienstes und die technischen Anforderungen sind ebenfalls in der Produkt- und Leistungsbeschreibung festgelegt. BIC informiert den Kunden über Aktualisierungen des Funktionsumfangs der Pakete und über neue Leistungsangebote. Der Kundensupport wird gemäß den Vereinbarungen im jeweiligen Paket bereitgestellt. BIC verarbeitet und schützt die übermittelten Daten gemäß den Bestimmungen dieser AGB und des Angebots- und Auftragsformulars.
  2. BIC gewährt folgende Verfügbarkeiten der Software: Die SLA-Verfügbarkeit beträgt 99 % und gilt von Montag bis Sonntag, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die Messung erfolgt am Übergabepunkt und umfasst einen Messbereich von einem Jahr. Die Software wird als verfügbar angesehen, wenn sie ohne gravierende betriebsbeeinträchtigende Störungen genutzt werden kann. Bei der Berechnung der SLA-Verfügbarkeit werden Unterbrechungszeiten, die zu Wartungszwecken stattfinden (z. B. Wartungsfenster, Releasewechsel, Offline-Sicherungen) sowie Unterbrechungszeiten aufgrund von höherer Gewalt oder durch den Kunden oder Dritte verursachte Unterbrechungszeiten, nicht berücksichtigt.
  3. Der für die vertragsgemäße Nutzung des Cloud-Dienstes und die damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge erforderliche Speicherplatz wird von BIC gemäß dem im Angebots- und Auftragsformular vereinbarten Umfang (Basic, Office, Pro) und für die dort vereinbarte Dauer bereitgestellt.
  4. Wegen vorübergehender kurzzeitiger Unerreichbarkeit des Cloud-Dienstes stehen dem Kunden keine Ansprüche oder Rechte zu.
  5. Der Cloud-Dienst von BIC kann kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst werden, um den aktuellen Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden, technologischen Fortschritt zu berücksichtigen und die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherzustellen. Wenn Weiterentwicklungen oder Anpassungen als Standardfunktionen in den Cloud-Dienst integriert werden, informiert BIC den Kunden angemessen über diese Änderungen durch Aktualisierung der Funktionsbeschreibung vor ihrem Inkrafttreten. Falls dem Kunden aufgrund dieser Weiterentwicklungen oder Anpassungen eine Fortführung des Auftrags nicht mehr zumutbar ist, kann er den betroffenen Auftrag schriftlich mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Inkrafttreten der angekündigten Änderungen kündigen. Andernfalls werden die Weiterentwicklungen oder Anpassungen automatisch in den Cloud-Dienst integriert und Teil seiner Funktionalität. BIC wird den Kunden bei der Information über die Weiterentwicklung und Anpassung des Cloud-Dienstes ausdrücklich auf diese Situation und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Weiterentwicklungen werden durch Updates und Upgrades von BIC bereitgestellt.

4 Leistungserbringung, Höhere Gewalt

  1. Die Leistung wird, sofern nicht anderweitig geregelt, nach Zahlungseingang des geschuldeten Gesamtbetrages erbracht. Leistungen können nur nach erfolgreicher Bezahlung in Anspruch genommen werden.
  2. Die im Vertrag, bzw. die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von BIC genannten Termine sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung durch BIC erforderlichen Angaben, Unterlagen und Informationen baldmöglichst zur Verfügung zu stellen und sonstige seinerseits erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
  3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, hat BIC nicht zu vertreten und berechtigt diesen, das Erbringen der betroffenen Leistungen, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauf- und Planungszeit hinauszuschieben. BIC wird dem Kunden Leistungsverzögerungen oder Leistungsänderungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
  4. Sollte einer der Vertragspartner durch höhere Gewalt gemäß § 4 Abs. 6 oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, ganz oder teilweise daran gehindert sein, seinen Pflichten aus dem Vertrag nachzukommen, so ruhen diese Verpflichtungen so lange, bis die Störungen und deren Folgen behoben sind. Der betreffende Vertragspartner hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Gegenleistung. Der betreffende Vertragspartner ist verpflichtet, den anderen Vertragspartner sofort zu verständigen und unverzüglich mit allen technisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, die Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertrages wiederherzustellen.
  5. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, dass nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit von dem betroffenen Vertragspartner in Kauf zu nehmen ist.

5 Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

  1. Vereinbarte Preise gelten für den im unterzeichneten Vertrag, sonst im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von BIC, aufgeführten Leistungs- bzw. Lieferumfang. Nachträglich beauftragte Änderungswünsche und Zusatzleistungen (einschließlich Mehr- oder Sonderleistungen) können gesondert berechnet werden.
  2. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Alle Rechnungen von BIC sind in EURO innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung auf das im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebene Geschäftskonto von BIC fällig. Bei Beendigung des Vertrages wird der Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen, einschließlich des Cloud-Dienstes, automatisch eingestellt und sämtliche ausstehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden werden sofort zur Zahlung fällig.
  4. Außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die BIC nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
  5. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs sowie der gesetzlichen Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt. Ferner ist BIC berechtigt, die von ihr durchgeführten Leistungen bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen. Das Recht BICs, von einem Einzelauftrag zurückzutreten, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  6. Zur Aufrechnung oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn die zur Aufrechnung gestellte oder zur Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts herangezogene Forderung von BIC schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.

6 Urheberrecht, Nutzungsrechte

  1. BIC behält sich das Eigentum bzw. Urheberrecht an allen von BIC abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden im Rahmen eines Angebots zur Verfügung gestellten Unterlagen und Hilfsmitteln, vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von BIC weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigt. Er hat auf Verlangen von BIC diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
  2. Die von BIC erbrachten Leistungen sind rechtlich geschützt. Sämtliche Rechte am Cloud-Dienst, insbesondere hinsichtlich der Software, dem Quellcode und Objektcode und an diesbezüglichen Vertraulichen Informationen, inklusive Urheberrecht, etwaige Patentrechte, Markenrechte und sonstige immaterialgüterrechtliche Schutzrechte sowie Rechtsansprüche, Anwartschaften und Titel stehen ausschließlich BIC zu.
  3. BIC gewährt dem Kunden gemäß dem vereinbarten Paket (Basic, Office, Pro) ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den bereitgestellten Cloud-Dienst für interne betriebliche Zwecke und den definierten Einsatzzweck gemäß diesen AGB während der Laufzeit zu nutzen. Es wird klargestellt, dass dem Kunden, unabhängig von diesen AGB, kein Nutzungsrecht am Quellcode der Software eingeräumt wird und dass der Cloud-Dienst keine on-premise-Komponenten enthält, für die der Kunde eine Installation in seinen eigenen IT-Systemen verlangen könnte.
  4. Der Kunde darf den Cloud-Dienst nicht über den erlaubten Nutzungsumfang im Angebots- und Auftragsformular hinaus nutzen oder für andere Zwecke als den definierten Einsatzzweck. Sofern nicht ausdrücklich im Angebots- und Auftragsformular vorgesehen und ausschließlich dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Cloud-Dienstes dienend, ist es nicht gestattet, Dritten Zugang zum Cloud-Dienst zu gewähren oder den Dienst zugunsten Dritter zu nutzen.
  5. Dem Kunden ist es untersagt, außer in dem Umfang, der zwingend durch geltendes Recht zulässig ist:
    1. den Quellcode oder Objektcode der Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu rekonstruieren oder zu analysieren (z. B. Reverse Engineering) oder anderweitig abzuleiten;
    2. die Software zu übersetzen, anzupassen, zu bearbeiten, abgeleitete Versionen zu erstellen oder die Software zu modifizieren;
    3. Programme zu entwickeln, die auf der Software oder Teilen davon basieren oder von ihr abgeleitet sind, und solche Programme zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen;
    4. den Cloud-Dienst in einer Weise zu nutzen, die mit dem Cloud-Dienst konkurriert;
    5. Sicherheitsvorkehrungen und Identifizierungsmaßnahmen des Cloud-Dienstes zu umgehen, zu stören, zu beeinträchtigen oder zu deaktivieren;
    6. den Cloud-Dienst oder damit verbundene Dienstleistungen oder Rechte daran zu veräußern, zu lizenzieren, zu übertragen, abzutreten oder Dritten auf jegliche Weise zur Nutzung anzubieten;
    7. Daten und Informationen ohne ausreichende Berechtigung in den Cloud-Dienst zu übertragen;
    8. gesetzwidrige oder schädliche Daten, Programme oder Codes in den Cloud-Dienst zu übertragen.
  6. Der Kunde darf die Software nur in dem Umfang vervielfältigen, der für die ordnungsgemäße Nutzung erforderlich ist und durch die bestimmungsgemäße Verwendung abgedeckt ist. Dies beinhaltet das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von BIC, jedoch nicht die vorübergehende Installation oder Speicherung der Software in den IT-Systemen des Kunden oder auf anderen Datenträgern oder Hardware, die vom Kunden verwendet werden.

7 Gewährleistung, Haftung, Verjährung, Mängelhaftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Gewährleistungsrechte des Kunden und die Haftung von BIC bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. BIC haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, In sonstigen Fällen haftet BIC – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden BIC nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (z.B. Erfüllungsgehilfen).
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit BIC einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat.
  4. Der Cloud-Dienst basiert auf einer KI-gesteuerten Software, weshalb mangels Überprüfung der Ergebnisse durch BIC Fehler vereinzelt auftreten können. Jedwede durch den Cloud-Dienst zur Verfügung gestellten Prüfungsergebnisse, Vorschläge und Informationen sind deshalb nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich der Unterstützung des Kunden und müssen in jedem Einzelfall vom Kunden auf Machbarkeiten, Umsetzbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. BIC haftet nach Maßgabe dieser Ziffer nicht für über den Cloud-Dienst oder über sonstige Dokumente oder Links dem Kunden bereitgestellten Prüfungsergebnissen, Empfehlungen, Vorschläge oder sonstige Informationen.
  5. BIC sichert zu, dass der Cloud-Dienst während der vereinbarten Laufzeit gemäß den in der Produkt- und Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen und Spezifikationen zur Verfügung steht. Sollte der Cloud-Dienst nicht wie vorgesehen genutzt werden können, ist BIC verpflichtet, die Mängel gemäß dem entsprechenden Paket des Auftrags (Basic, Office, Pro) zu beheben.
  6. Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlich ist. Insbesondere hat er unaufgefordert alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, damit eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
  2. Der Kunde darf den Cloud-Dienst nur berechtigten Nutzern im vereinbarten Umfang gemäß Vertragsvereinbarung ermöglichen. Die Zugangsdaten der einzelnen berechtigten Nutzer dürfen nicht mehrfach genutzt oder gleichzeitig von mehreren Personen verwendet werden. Allerdings kann der Kunde die Zugangsdaten von einer Person auf eine andere übertragen, wenn sich die Berechtigungen auf Kundenseite ändern. Der Kunde ist für das Verhalten der berechtigten Nutzer genauso verantwortlich wie für sein eigenes Verhalten und hat die Verpflichtung sicherzustellen, dass diese den Cloud-Dienst vertragsgemäß nutzen.
  3. Jeder berechtigte Nutzer erhält hierfür Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), um seine Identität zu bestätigen und seine Berechtigung zur Nutzung des Cloud-Dienstes gemäß den gewährten Zugriffsrechten zu überprüfen. Die Zugangsdaten müssen streng vertraulich behandelt und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden, sowohl von den berechtigten Nutzern als auch vom Kunden selbst. Der Kunde ist dazu verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Zugangsdaten gemäß den Vorgaben dieser AGB zu schützen und ihre Vertraulichkeit zu gewährleisten.
  4. Berechtigte Nutzer wie angemeldete Dienstleister, Subunternehmer und Endkunden dürfen nur die ihnen zugewiesenen Teilbereiche des Cloud-Dienstes nutzen. BIC stellt für die Dauer des Auftrags den im Angebots- und Auftragsformular vereinbarten Anzahl an berechtigten Nutzern die Software in der aktuellen Version über die Website zur Verfügung.
  5. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für:
    1. die Einrichtung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und den Systemen von BIC, sowie für die Genehmigung und Verwaltung des Internetzugangs zum Cloud-Dienst, die Identifizierung und Authentifizierung der berechtigten Nutzer und die Kontrolle gegen unbefugten Zugriff durch nicht autorisierte Benutzer;
    2. alle Aktivitäten, die unter den Benutzernamen, Passwörtern und/oder Benutzerkonten der berechtigten Nutzer bei Zugriff auf den Cloud-Dienst stattfinden und die daraus resultieren.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, BIC umgehend über jegliche Verstöße gegen die Nutzungsvorgaben sowie über unberechtigte Nutzung oder unbefugten Zugriff auf den Cloud-Dienst zu informieren. Zudem muss der Kunde angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine sofortige Unterbindung jeglicher unberechtigten Nutzung des Cloud-Dienstes zu gewährleisten.
  7. Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme, der von BIC angebotenen Leistung in Verzug, so ist BIC nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist für die Mitwirkung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. zurückzutreten. Unberührt bleibt der Anspruch auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn BIC von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Ist der Kunde für eine Verzögerung oder die Nichterbringung der Leistung durch BIC verantwortlich, steht ihm kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung zu.

9 Sperrung des Accounts

  1. BIC kann den Zugang des Kunden und einzelner berechtigter Nutzer zum Cloud-Dienst mit vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung zur Behebung des Problems deaktivieren, aussetzen oder einschränken, wenn:
    1. der Kunde einen ausstehenden Betrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist begleicht und keine wesentliche Verletzung der Zahlungspflicht seitens BIC schriftlich angeführt wird; oder
    2. der Kunde wiederholt (mindestens zwei (2) Mal) unzureichende oder keine Informationen im Rahmen des Support-Prozesses bereitstellt, wodurch die Bearbeitung der Supportanfrage erheblich verzögert wird.
  2. BIC behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden und einzelner berechtigter Nutzer zum Cloud-Dienst ohne Vorankündigung zu deaktivieren, auszusetzen oder einzuschränken, wenn:
    1. der Kunde tatsächliche Verstöße gegen geltendes Recht begeht oder ein begründeter Verdacht darauf besteht;
    2. die Nutzung des Cloud-Dienstes durch den Kunden oder berechtigte Nutzer die Sicherheit des Dienstes gefährdet oder Dritte dazu anregt, die Sicherheit zu beeinträchtigen; oder
    3. der Kunde oder ein berechtigter Nutzer trotz vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung einen erheblichen Verstoß gegen den Vertrag nicht behebt oder wiederholt begeht.

10 Datenschutz, Passwortsicherheit, Kundendaten

  1. BIC ist berechtigt, die den jeweiligen Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der BIC Datenschutzbestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
  2. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies (beispielsweise bei der Anmeldung von Domains o.ä.) Gegenstand des Vertrages oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Offenlegung nach gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung zu erfolgen hat. Im Rahmen der Bereitstellung und Ausführung des Cloud-Dienstes kann BIC Dritten Zugang zur vom Kunden genutzten Software und dem Kunden-Account gewähren, sofern dies für die Bereitstellung und Ausführung des Dienstes erforderlich ist. BIC stellt sicher, dass diese Dritten den Vertragsbestimmungen zum Schutz der Kundendaten und Vertraulichkeit vollständig entsprechen und vergleichbare Verpflichtungen gegenüber BIC eingehen.
  3. Die Vertragspartner sind verpflichtet Passwörter, personenbezogene Daten und andere hochsensible Informationen nur sicher zu übertragen.
  4. Die alleinigen Rechte an den übermittelten oder zugänglich gemachten Kundendaten im Zusammenhang mit dem Cloud-Dienst liegen beim Kunden. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, BIC das ausschließliche Nutzungsrecht für die Bereitstellung, Weiterentwicklung und Durchführung des Cloud-Dienstes sowie für die organisatorische Verarbeitung der Daten zu gewähren. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der Kundendaten, die er BIC zur Verfügung stellt.
  5. BIC ist berechtigt, die Nutzungsdaten in anonymisierter und aggregierter Form für technische und marktbezogene Analysen, Benchmarking, die Weiterentwicklung des Cloud-Dienstes sowie für Marketingzwecke im Zusammenhang mit dem Cloud-Dienst zu erfassen, zu nutzen und zu verarbeiten.
  6. Nachdem der Kunde seinen Account gelöscht hat, werden alle Daten (Projektdaten, Daten zu Projektteilnehmern und Subunternehmern) entfernt. Der Account kann nicht wiederhergestellt werden. Die Sicherung der Daten vor der Kontolöschung liegt in der Verantwortung des Kunden und nicht bei BIC.
  7. Die gesetzlichen Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bleiben unberührt.

11 Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Für das Vertragsverhältnis zwischen BIC und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen BIC und dem Kunden (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses) sind in erster Instanz, soweit rechtlich zulässig, die Gerichte am Sitz von BIC ausschließlich zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.

12 Abschließende Bestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen sämtlicher Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Absatzes.
  2. BIC behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und die wesentlichen Regelungen bestehender Vertragsverhältnisse unberührt bleiben. BIC wird dem Kunden die Änderungen spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in schriftlicher Form mitteilen. Falls der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, kann er innerhalb einer Woche vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen schriftlich widersprechen. Ohne einen Widerspruch des Kunden gelten die Änderungen als genehmigt. BIC wird den Kunden bei der Mitteilung über die Änderungen der AGB ausdrücklich auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.
  3. Sollten Bestimmungen dieser AGB oder eine künftig in ihnen aufgenommenen Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der AGB nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit Verträge zwischen den Vertragspartnern eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hä
  4. Die Salvatorische Klausel in § 14 Abs. 2 soll nicht als Beweislastumkehr verstanden werden, sondern also die Abbedingung des 139 BGB.